Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein. Seit August 2008 dürfen nur noch nach DIN EN 14604 zertifizierte Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden. Durch die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in einigen Bundesländern sind diese beiden Normen eine wichtige Planungshilfe für die zahlreichen Wohnungsbauunternehmen, welche jetzt bis zum 31. Dezember 2014 ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten haben.Die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der in Frage kommenden Europäischen Norm muss u.a. durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie einer Typprüfung nachgewiesen werden. Hierbei kann das System der werkseigenen Kontrolle Bestandteil eines vorhandenen Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001:2000 sein. Zum Nachweis der Konformität mit dieser Europäischen Norm muss eine Typprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung wird durch eine unabhängige Produktzertifizierungsstelle durchgeführt. In Deutschland ist das unter anderem die Firma VdS Schadenverhütung GmbH. Zum Rauchmelder muss eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein. (Quelle:rauchmelder-lebensretter.de)(Das Copyright der Norm liegt beim DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.))
Beschriftung der
Rauchwarnmelder / CE -
Kennzeichnung
Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: •DIN EN 14604 •Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten •Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer •vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde •Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnrnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtungzuprüfen."