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Rauchmelderpflicht in Deutschland
Rauchmelderpflicht in Deutschland
- Übersicht zur
Gesetzgebung der Bundesländer
Heute haben bereits 13 Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) eine Rauchmelderpflicht für
private Wohnräume. Details zu den Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern und die
entsprechende Umsetzungsfristen finden Sie hier.
Gesetzgebung
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:
„Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche,
insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei
offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein
Rauchwarnmelder zu installieren.“ Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht)
und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
(Quelle:
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Bundesland
Rauchmelderpflicht
Baden-Württemberg
Pflicht seit 16.07.2013 für Neu- und Umbauten
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2014
Bayern
Pflicht seit 16.07.2013 für Neu- und Umbauten
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2017
Berlin
Geplant; Gesetzesentwurf wird vorbereitet
Brandenburg
Geplant in vor der Wahl im Herbst 2014
Bremen
Pflicht seit 01.05.2010 für Neu- und Umbauten
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2015
Hamburg
Pflicht seit 01.04.2006 für Neu- und Umbauten
Pflicht seit 31.12.2010 für Bestandsgebäude
Hessen
Pflicht seit 24.06.2005 für Neu- und Umbauten
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommern
Pflicht seit 01.04.2006 für Neu- und Umbauten
Pflicht seit 31.12.2009 für Bestandsgebäude
Niedersachsen
Pflicht seit 01.11.2012 für Neu- und Umbauten
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2015
Nordrhein-Westfalen
Pflicht seit 01.04.2013 für Neu- und Umbauten
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2016
Rheinland-Pfalz
Pflicht seit 23.12.2003 für Neu- und Umbauten
Pflicht seit 12.07.2012 für Bestandsgebäude
Saarland
Pflicht seit 01.06.2004 für Neu- und Umbauten
Keine Pflicht für Bestandsgebäude
Sachsen
Keine Pflicht
Sachsen-Anhalt
Pflicht seit 17.12.2009 für Neu- und Umbauten
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2015
Schleswig-Holstein
Pflicht seit 01.04.2005 für Neu- und Umbauten
Pflicht seit 31.12.2010 für Bestandsgebäude
Thüringen
Pflicht seit 29.02.2008 für Neu- und Umbauten
Keine Pflicht für Bestandsgebäude
Erläuterung
Gilt für alle Schlafzimmer, Gästezimmer,
Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
Gilt für alle Schlafzimmer, Gästezimmer,
Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
Vermutlich für alle Schlafzimmer,
Gästezimmer, Kinderzimmer und
Fluchtwege (Flure)
Vermutlich für alle Schlafzimmer,
Gästezimmer, Kinderzimmer und
Fluchtwege (Flure)
Gilt für alle Schlafzimmer, Gästezimmer,
Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
Gilt für alle Schlafzimmer, Gästezimmer,
Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
Gilt für alle Schlafzimmer, Gästezimmer,
Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
Gilt für alle Schlafzimmer, Gästezimmer,
Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
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Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
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Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
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Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
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Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
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Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
Gilt für alle Schlafzimmer, Gästezimmer,
Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)
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