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montieren, warten und verkaufen
wir Rauchmelder nach der neuen
VdS - Richtlinie 3131.
Rauchmelder mit dem “Q”
- das PLUS an Sicherheit!
vfdb 14-01 / VdS 3131
vfdb 14-01 / VdS 3131 : Zusatzanforderungen,
Anforderungen und Prüfmethoden an Rauchwarnmelder
Diese Richtlinie legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für
Rauchwarnmelder zur Verwendung innerhalb von Gebäuden fest, die zusätzlich zu denjenigen
gemäß der nach dem Bauproduktenrecht der Europäischen Union harmonisierten
Europäischen Norm EN 14604 gelten.
Prüfkriterium:
Höhere Resistenz gegen mechanische Einwirkungen
Prüfvorgang:
Erweiterter Test gemäß DIN EN 57-7 für Systemmelder, gegen
mechanische Einwirkung wie Schlag und Stoß
Erweiterter Nutzen:
Sicherstellung der vollen Funktionsfähigkeit des Melders bei Transport,
Montage etc.
Prüfkriterium:
Unempfindlich gegen Alterung
Prüfvorgang:
Der Melder wird 10 mal nacheinander extremen
Temperaturschwankungen ausgesetzt
Erweiterter Nutzen:
Sicherstellung der vollen Funktionsfähigkeit des Melders für den
Zeitraum von min. 10 Jahren
Prüfkriterium:
Fest eingebaute 10-Jahres Batterie
Prüfverfahren:
Die eingesetzten Batterien müssen fest im Melder eingebaut
sein und eine Lebensdauer von min. 10 Jahren vorweisen
Erweiterter Nutzen:
- Lebensdauer des Rauchwarnmelders von min. 10 Jahren
- Keine unberechtigte Entnahme der Batterie möglich
- Energieversorgung des Rauchwarnmelders über 10 Jahre
Prüfkriterium:
Verbesserte Gehäusekonstruktion
Prüfverfahren:
Gezielte Tests zum Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern in die
Messkammer
Erweiterter Nutzen:
- Keine bzw. minimierte Falschalarme durch Fremdkörper in der
Messkammer
- Geringere Verschmutzung der Messkammer und damit längere
Betriebsbereitschaft
Prüfkriterium:
Höherer Korrosionsschutz
Prüfvorgang:
Dauertest mit 5-facher Laufzeit (gegenüber DIN 14606) auf
Schadstoffbelastung (Schwefeldioxid), gemäß DIN EN 54-7 für
Systemfehler
Erweiterter Nutzen:
Die Bauteile des Rauchmelders sind gegen korrosive Einflüsse wie
z.B. salzhaltige Luft, Luftverschmutzung etc. für den Zeitraum von
mindestens 10 Jahren resistent
Prüfkriterium:
Höhere Klimabeständigkeit
Prüfvorgang:
Dauertest mit 5-facher Laufzeit (gegenüber DIN 14606) auf
Luftfeuchtigkeit gemäß DIN EN 54-7 für Systemfehler
Erweiterter Nutzen:
Sicherstellung der vollen Funktionsfähigkeit für den Zeitraum von
mindestens 10 Jahren, trotz hoher Luftfeuchtigkeit und Temperatur
Prüfkriterium:
Höherer Fertigungsstandart
Prüfvorgang:
Nachweispflicht, dass der Rauchwarnmelder gemäß Industrienorm
IPC 2 produziert wird
Erweiterter Nutzen:
Garantie, dass der Rauchmelder nach neustem Stand der Technik
produziert wird
Prüfkriterium:
Maximale elektromagnetische Verträglichkeit
Prüfvorgang:
Erweiterte Tests zur elektromagnetischen Verträglichkeit des Melders
Erweiterter Nutzen:
Keine Störung durch Strahlung anderer Elektrogeräte im Umfeld des
Melders
(Das Copyright der Richtlinie liegt beim VdS (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.))
VdS Richtlinie 3131 als
pdf-Datei zum Download
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